Dienstag, 06. Januar 2009, 10:03:39 Uhr, NZZ Online
Als Folge von so genanntem «Orange»-Urteil
(ap) Die SBB richten ihren Mitarbeitenden als Folge des Orange-Urteils für die Zeit von März 2002 bis Ende 2006 die Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit nachträglich auch während der Ferien aus. Von der Regelung profitieren rund 15'000 der gut 26'000 dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten SBB-Mitarbeitenden. Sie haben zum Teil regelmässig und dauerhaft, das heisst während mindestens neun Monaten pro Jahr, Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet. Die Betroffenen erhalten im kommenden Oktober eine Nachzahlung, die sich je nach geleisteter Nacht- oder Sonntagsarbeit zwischen 200 und 3000 Franken bewegt. Insgesamt stellen die SBB dafür 32 Millionen Franken bereit. Auch ehemalige Mitarbeitende können die Nachzahlung beantragen.
«Als die SBB einmal in Verhandlungen eingewilligt hatte, konnten wir uns einvernehmlich auf eine Lösung einigen, die unseren Mitgliedern gerecht wird», sagt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger. Die Gewerkschaften hätten schon bald nach Vorliegen des Bundesgerichtsurteils gegen das Telekommunikationsunternehmen Orange bei den SBB entsprechende Verhandlungen gefordert. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags 2007 wurde zudem geregelt, dass die neuen Zulagenansätze einen Ferienanteil enthalten. Die Auszahlungen sollen im Oktober erfolgen, wenn in der Zwischenzeit die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und der SBB der Einigung zugestimmt haben.
Laut den Gewerkschaften SEV und Transfair haben nun alle ehemaligen Bundesbetriebe Nachzahlungen vereinbart. Für die Bahngewerkschaft SEV hat die Einigung auch Signalwirkung auf die übrigen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. SEV-Vizepräsidentin Spalinger geht davon aus, dass die konzessionierten Transportunternehmen ebenfalls bereit zu Verhandlungen sind und die Gewerkschaften keine Klagen mehr einreichen müssen.
Das Bundesgericht hatte im Dezember 2005 im Fall des Telekommunikations-Unternehmens Orange entschieden, dass Zulagen für regelmässige und dauerhafte Nacht- und Sonntagarbeiten auch während der Ferien Lohnbestandteil sind.
Leser-Kommentare: 0 Beiträge